Erwägungsgrund 53 32024R1747
Die Übergangszeiträume für Estland, Lettland und Litauen sollten so bald wie möglich nach der Synchronisierung auslaufen und für die Entwicklung der geeigneten Marktinstrumente genutzt werden, die kurzfristige Regelleistungsreserven und andere unverzichtbare Systemdienstleistungen bieten, und sollten auf die für diesen Vorgang erforderliche Zeit begrenzt sein.