Erwägungsgrund 28 32024R1747
Innerhalb dieses Rahmens sollten die Mitgliedstaaten danach streben, die richtigen Marktbedingungen für langfristige marktbasierte Instrumente wie Strombezugsverträge zu schaffen. Strombezugsverträge sind bilaterale Bezugsvereinbarungen zwischen Stromerzeugern und -käufern, die auf freiwilliger Basis und auf der Grundlage der auf dem Markt herrschenden Preisbedingungen ohne regulatorische Eingriffe in die Preisfestlegung geschlossen werden. Sie gewährleisten langfristige Preisstabilität für den Kunden und die für den Erzeuger erforderliche Sicherheit, um die Investitionsentscheidung zu treffen. Dennoch gibt es nur in wenigen Mitgliedstaaten aktive Märkte für Strombezugsverträge, wobei sich die Käufer in der Regel auf große Unternehmen beschränken, auch weil es bei Strombezugsverträgen eine Reihe von Hindernissen gibt, insbesondere die Schwierigkeit, in diesen langfristigen Vereinbarungen das Risiko eines Zahlungsausfalls des Käufers zu decken. Die Mitgliedstaaten sollten die Notwendigkeit der Schaffung eines dynamischen Marktes für Strombezugsverträge berücksichtigen, wenn sie die politischen Maßnahmen zur Verwirklichung der in ihren integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen festgelegten Dekarbonisierungsziele festlegen. Bei der Ausarbeitung von Maßnahmen, die sich unmittelbar auf Strombezugsverträge auswirken, sollten die Mitgliedstaaten mögliche berechtigte Erwartungen achten und die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf bestehende und künftige Strombezugsverträge berücksichtigen.