Erwägungsgrund 32 32024R1747
Die Mitgliedstaaten sollten ein besonderes Augenmerk auf grenzüberschreitende Strombezugsverträge legen und unbegründete, speziell mit diesen verbundene Hindernisse beseitigen, damit sie den Verbrauchern in Mitgliedstaaten mit begrenzter Kapazität diskriminierungsfreien Zugang zu in anderen Regionen erzeugtem Strom ermöglichen.