Erwägungsgrund 49 32024R1747
Da unkoordinierte Kapazitätsmechanismen erhebliche Auswirkungen auf den Elektrizitätsbinnenmarkt haben können, wurde mit dem Paket „Saubere Energie“ ein umfassender Rahmen geschaffen, um den Bedarf besser zu bewerten und die Gestaltung der Kapazitätsmechanismen zu verbessern. Ungeachtet der Notwendigkeit, Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen auf dem Binnenmarkt zu begrenzen, können Kapazitätsmechanismen zusammen mit einem angemessenen Regelungsrahmen eine wichtige Rolle dabei spielen, die Angemessenheit der Ressourcen sicherzustellen, insbesondere während des Übergangs zu einem CO2-freien System und für unzureichend vernetzte Energiesysteme. Daher sollten Kapazitätsmechanismen zwar nicht mehr als letztes Mittel betrachtet werden, doch sollten ihre Erforderlichkeit und ihre Gestaltung vor dem Hintergrund des sich wandelnden Regelungsrahmens und sich verändernder Marktbedingungen regelmäßig bewertet werden. Das Verfahren zur Annahme der Kapazitätsmechanismen hat sich jedoch als komplex erwiesen. Um etwaige Möglichkeiten zur Straffung und Vereinfachung des Verfahrens für die Anwendung eines Kapazitätsmechanismus zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Bedenken bezüglich der Angemessenheit durch die Mitgliedstaaten zeitnah in Angriff genommen werden können und gleichzeitig die erforderliche Kontrolle zur Verhinderung von Schaden für den Binnenmarkt vorgesehen werden, sollte die Kommission bis zum 17. Januar 2025 einen detaillierten Bericht vorlegen, in dem diese Möglichkeiten bewertet werden. Die Kommission sollte ACER in diesem Zusammenhang auffordern, die Methoden für die Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf europäischer Ebene im Einklang mit dem entsprechenden Verfahren zu ändern. Nach Abstimmung mit den Mitgliedstaaten sollte die Kommission bis zum 17. April 2025 gegebenenfalls Vorschläge zur Vereinfachung des Verfahrens zur Bewertung von Kapazitätsmechanismen unterbreiten.