Erwägungsgrund 54 32024R1747
Die baltischen Staaten sollen mit dem Synchrongebiet Kontinentaleuropa durch eine Doppelleitung synchronisiert werden, die Polen und Litauen verbindet. Nach der Synchronisierung muss die Kapazität dieser Leitung zu einem großen Teil als Sicherheitsreserve für den Fall eines unerwarteten Ausfalls im baltischen System und daraus resultierender unbeabsichtigter Abweichungen reserviert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber sollten weiterhin die maximale Kapazität für den grenzüberschreitenden Handel anbieten, wobei die Betriebssicherheitsgrenzwerte einzuhalten sind und mögliche Ausfallvarianten in den polnischen und litauischen Netzen zu berücksichtigen sind, einschließlich solcher, die sich aus Ausfällen von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen oder der Abtrennung der baltischen Staaten vom Synchrongebiet Kontinentaleuropa ergeben. Die spezifische Situation dieser Verbindungsleitung sollte bei der Berechnung der Gesamtkapazität und der Ausfallvarianten gemäß Artikel 16 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2019/943 berücksichtigt werden.