Erwägungsgrund 16 32024R2019
Das Gericht entscheidet über Fragen der Zuständigkeit oder der Zulässigkeit, die in dem ihm vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich oder implizit aufgeworfen werden.
Das Gericht entscheidet über Fragen der Zuständigkeit oder der Zulässigkeit, die in dem ihm vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich oder implizit aufgeworfen werden.