Erwägungsgrund 28 32024R2019
Das Europäische Parlament und der Gerichtshof haben einen konstruktiven Dialog über die Funktionsweise des Justizsystems der Union entwickelt, der sich im Rahmen der vorliegenden Reform als besonders nützlich erwiesen hat. Dieser Dialog, zu dem gegebenenfalls Sachverständige eingeladen werden können, sollte jährlich unter gebührender Berücksichtigung der Rolle und Zuständigkeiten jedes Organs strukturiert fortgesetzt werden, um die Umsetzung der mit dieser Verordnung eingeführten Reform des Statuts zu erörtern und über weitere Verbesserungen nachzudenken.