Erwägungsgrund 27 32024R2019
Diese Verordnung zieht eine erhebliche Veränderung des justiziellen Rahmens der Union nach sich und ihre Durchführung sollte daher aufmerksam verfolgt werden. Zu diesem Zweck sollte der Gerichtshof dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission innerhalb einer angemessenen Frist einen Bericht über die Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in den besonderen Sachgebieten an das Gericht und über die Ausweitung des Mechanismus für die Entscheidung, ob ein Rechtsmittel zulässig ist, vorlegen. Der Gerichtshof sollte insbesondere Anhaltspunkte liefern, anhand derer sich beurteilen lässt, ob die mit der Reform verfolgten Ziele sowohl im Hinblick auf die zügige Behandlung der Rechtssachen als auch auf die Effizienz bei der Prüfung der komplexesten bzw. sensibelsten Rechtsmittel und Vorabentscheidungsersuchen erreicht worden sind.