Erwägungsgrund 18 32024R2019
Darüber hinaus kann das Gericht gemäß Artikel 256 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV eine Rechtssache, die zwar in seine Zuständigkeit fällt, aber eine Grundsatzentscheidung erfordert, die die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts berühren könnte, zur Entscheidung an den Gerichtshof verweisen.