Erwägungsgrund 5 32024R2019
Nach der Reform des Gerichtssystems der Union durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 ist das Gericht derzeit in der Lage, den Anstieg der Arbeitsbelastung zu bewältigen, der sich aus der Übertragung von Zuständigkeiten für Vorabentscheidungen in einigen besonderen Sachgebieten ergeben wird. Da die Arbeitsbelastung des Gerichts jedoch eng mit der Entwicklung der Tätigkeit der Union verknüpft ist, muss sichergestellt werden, dass es seine gerichtliche Kontrolle gegenüber den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiterhin in vollem Umfang ausüben kann.