Erwägungsgrund 7 32024R2019
Bei der Bestimmung der besonderen Sachgebiete sollte außerdem berücksichtigt werden, dass der Gerichtshof von der Prüfung einer ausreichend hohen Zahl von Vorabentscheidungsverfahren entbunden werden sollte, damit sich eine merkliche Auswirkung auf seine Arbeitsbelastung einstellt.