Erwägungsgrund 23 32024R2773
Die Kommission sollte dem Beschluss 2010/427/EU des Rates und gegebenenfalls der Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes gebührend Rechnung tragen.
Die Kommission sollte dem Beschluss 2010/427/EU des Rates und gegebenenfalls der Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes gebührend Rechnung tragen.