Erwägungsgrund 29 32024R2773
Angesichts des Finanzierungsbedarfs der Ukraine ist es angezeigt, den finanziellen Beistand im Einklang mit der diversifizierten Finanzierungsstrategie gemäß Artikel 224 der Haushaltsordnung zu organisieren, die dort als einheitliche Finanzierungsmethode festgelegt ist und voraussichtlich die Liquidität der Unionsanleihen sowie die Attraktivität und Kosteneffizienz der Emission von Unionsanleihen erhöhen wird.