Erwägungsgrund 38 32024R2773
Wegen der Lage in der Ukraine sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Wegen der Lage in der Ukraine sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —