Erwägungsgrund 27 32024R2773
Um das Liquiditätsmanagement der ukrainischen Behörden zu erleichtern und Berechenbarkeit zu gewährleisten, sollte die Kommission nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherstellen, dass Teilbeträge des MFA-Darlehens im Laufe der Jahre 2024 und 2025 ausgezahlt werden; dabei soll möglichst vermieden werden, dass die ausgezahlten Beträge von Quartal zu Quartal erheblich voneinander abweichen. Die Auszahlung dieser Teilbeträge sollte gegebenenfalls zeitlich auf die Auszahlung von Darlehen oder nicht rückzahlungspflichtiger finanzieller Unterstützung im Rahmen der Säule I der Ukraine-Fazilität abgestimmt werden. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorzusehen, den Finanzierungsbedarf der Ukraine neu zu bewerten und die Unterstützung im Rahmen des MFA-Darlehens zu kürzen oder zu streichen, wenn dieser Bedarf während des Zeitraums, in dem die Unterstützung im Rahmen des MFA-Darlehens verfügbar ist, gegenüber den ursprünglichen Projektionen erheblich sinkt.