Erwägungsgrund 34 32024R2773
Um zu gewährleisten, dass die mit dieser Verordnung eingeführten Regelungen durchgängig Wirkung entfalten, sollte die Kommission regelmäßig deren Angemessenheit überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten, um so Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.