Erwägungsgrund 13 32026R0266
Im Jahr 2025 kam der STECF in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zusätzlich zur Verringerung des Fischereiaufwands weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen für Rote Tiefseegarnele in den geografischen GFCM-Untergebieten 8, 9, 10 und 11 erforderlich sind. Es ist daher angezeigt, die Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands um Höchstfangmengen zu ergänzen, auf den 2022, 2023, 2024 und 2025 angenommenen Maßnahmen aufzubauen und die Höchstfangmengen für Rote Tiefseegarnele in den geografischen GFCM-Untergebieten 8, 9, 10 und 11 auf mit der Verordnung (EU) 2025/219 für 2025 festgesetzten Niveau zu halten.