Erwägungsgrund 22 32026R0266
Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/48/2025/2 über die Verlängerung des Übergangszeitraums des mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für die nachhaltige Nutzung von Grundfischbeständen in der Straße von Sizilien (geografische GFCM-Untergebiete 12 bis 16) und zur Änderung der Empfehlung GFCM/45/2022/4 angenommen. Mit der Empfehlung GFCM/48/2025/2 wird der Übergangszeitraum des Bewirtschaftungsplans um ein Jahr verlängert und die 2025 festgelegten Fangmöglichkeiten für 2026 beibehalten. Um diese Maßnahmen in Unionsrecht umzusetzen, sollten die mit der Verordnung (EU) 2025/219 für 2025 festgelegten Höchstfangmengen für 2026 beibehalten werden.