Erwägungsgrund 33 32026R0266
Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM eine Übertragung der im Jahr 2024 ungenutzten Unionsquote für Steinbutt gebilligt. Diese Maßnahme sollte in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten, die aus dieser Nichtausschöpfung ergeben, sollte auf der Grundlage des jeweiligen Beitrags der einzelnen Mitgliedstaaten zur Nichtausschöpfung beruhen, ohne dass der in der Verordnung (EU) 2024/259 festgelegte Aufteilungsschlüssel für die jährliche Aufteilung der TAC geändert wird.