Erwägungsgrund 14 32026R0266
Um den Einsatz selektiver Fanggeräte zu fördern und effiziente Schongebiete zum Schutz von Jungfischen und Laichern einzurichten, wurde mit der Verordnung (EU) 2022/110 des Rates ein Ausgleichsmechanismus für die Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für Schleppnetzfischer eingeführt. Da der STECF für das Jahr 2026 weiterhin empfiehlt, die Selektivität von Fanggeräten und die Effizienz von Schongebieten zum Schutz von Jungfischen und Laichern weiter zu verbessern, und da diese Maßnahmen nachweislich Auswirkungen auf die fischereiliche Sterblichkeit haben, sollten die Mitgliedstaaten einem Fischereifahrzeug zusätzliche Fangtage zuteilen können, wenn es mindestens einer dieser auf nationaler Ebene festgelegten Maßnahmen nachkommt. Der betreffende Mitgliedstaat sollte keine zusätzlichen Fangtage zuteilen, die zu einer Überschreitung des der Verordnung (EU) 2024/259, d. h. in Annex III und Artikel 8, für die betreffende Fischereiaufwandsgruppe festgesetzten Fischereiaufwandsniveaus führen würden.