Erwägungsgrund 30 32026R0266
Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/48/2025/7 über eine langfristige Fischereiregelung für die Fischerei auf Rote Fleckbrasse im Alboran-Meer (geografische GFCM-Untergebiete 1 bis 3) und zur Aufhebung der Empfehlungen GFCM/47/2024/3 und GFCM/46/2023/15 angenommen, die auf die Empfehlung GFCM/45/2022/3 zurückgeht. Für 2026 wird mit der Empfehlung GFCM/48/2025/7 eine Verringerung der Fangbeschränkung der Roten Fleckbrasse um 56 % eingeführt. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen in Unionsrecht sollten daher 56 % von der mit der Verordnung (EU) 2025/219 für 2025 festgesetzten Höchstfangmenge für die Rote Fleckbrasse abgezogen werden.