Erwägungsgrund 3 32026R0266
Auf ihrer 47. Jahrestagung im Jahr 2024 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (General Fisheries Commission for the Mediterranean — GFCM) die Empfehlung GFCM/47/2024/1 angenommen, mit der langfristige Bewirtschaftungsmaßnahmen für Europäischen Aal (Anguilla anguilla) festgelegt werden, wie in der Empfehlung GFCM/46/2023/16 über einen langfristigen Bewirtschaftungsplan für Europäischen Aal (geografische GFCM-Untergebiete 1 bis 27) vorgesehen. In der Empfehlung GFCM/47/2024/1 werden für 2026 die sechsmonatige Schonzeit für die gewerbliche Fischerei und ein Verbot der Freizeitfischerei beibehalten. Zudem wird in jener Empfehlung die gewerbliche Fischerei auf Glasaale auf einen Zeitraum von zwei Monaten beschränkt und diese Fischerei nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Maßnahmen sollen gemäß jener Empfehlung für alle Meeresgewässer des Mittelmeers und für Süßgewässer sowie für Brackgewässer, einschließlich Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer gelten. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.