Erwägungsgrund 19 32026R0266
Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/48/2025/6 über die Umsetzung einer Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für wesentliche Grundfischbestände im Adriatischen Meer (geografische GFCM-Untergebiete 17 und 18) im Jahr 2026 angenommen, die auf die Empfehlung GFCM/43/2019/5 zurückgeht. In der Empfehlung GFCM/48/2025/6 ist eine Verringerung der Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für die Fischerei mit Scherbrettnetzen um 9,6 % und eine Erhöhung des Fischereiaufwands für die Fischerei mit Baumkurren um 3 % gegenüber des Niveaus von 2025 vorgesehen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen in Unionsrecht sollten daher 9,6 % vom höchstzulässigen Fischereiaufwand für die Fischerei mit Scherbrettnetzen, der mit der Verordnung (EU) 2025/219 des Rates für 2025 festgesetzt wurde, abgezogen werden und sollte der höchstzulässige Fischereiaufwand für die Fischerei mit Baumkurren gegenüber dem Niveau von 2025 um 3 % erhöht werden.