Erwägungsgrund 21 32022D1628
Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten mit höchster Priorität daran arbeiten, dass ihre nationalen Verfahren für das Inkrafttreten der Garantien abgeschlossen werden. Angesichts der Dringlichkeit der Lage sollte die für den Abschluss dieser Verfahren benötigte Zeit nicht die Auszahlung der dringend benötigten außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine gemäß diesem Beschluss verzögern. Die Makrofinanzhilfedarlehen im Rahmen dieses Beschlusses werden nach Inkrafttreten dieses Beschlusses, der Annahme der Grundsatzvereinbarung und der Unterzeichnung der Darlehensvereinbarung rasch vereinbart.