Erwägungsgrund 20 32022D1628
Der relative Anteil der Beiträge jedes Mitgliedstaats am Gesamtgarantiebetrag (Beitragsschlüssel) sollte dem relativen Anteil der Mitgliedstaaten am gesamten Bruttonationaleinkommen der Union entsprechen. Die Abrufe von Garantien sollten anteilig erfolgen und diesen Beitragsschlüssel anwenden.