Beschluss (EU) 2022/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. September 2022 über die Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine und zur Aufstockung des gemeinsamen Dotierungsfonds durch Garantien der Mitgliedstaaten und durch spezifische Dotierungen für bestimmte gemäß dem Beschluss Nr. 466/2014/EU garantierte finanzielle Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Ukraine sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1201
Die in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 vorgesehenen Mittel werden angesichts der generellen Ausgabenprioritäten der Union stark beansprucht. Es ist daher angezeigt, nach Alternativen für zusätzliche Mittel zu streben, die die regulären Ausgaben, die in der Finanzplanung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 vorgesehen sind, nicht belasten.
Erwägungsgrund 15 32022D1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen