Erwägungsgrund 8 32022D1628
Die außerordentliche Makrofinanzhilfe der Union sollte an strenge Berichtspflichten und politische Auflagen geknüpft sein, die in einer Grundsatzvereinbarung festzulegen sind. Diese strengen Berichtspflichten sollten angesichts der aktuellen Kriegssituation darauf abzielen, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung der Mittel sicherzustellen. Die politischen Auflagen sollten die unmittelbare Resilienz der Ukraine und ihre längerfristige Schuldentragfähigkeit stärken und dadurch die Risiken hinsichtlich der Begleichung ihrer offenen und künftigen finanziellen Verpflichtungen verringern.