Erwägungsgrund 28 32022D1628
In Anbetracht der Lage in der Ukraine sollte dieser Beschluss aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
In Anbetracht der Lage in der Ukraine sollte dieser Beschluss aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —