§ 4 LHO
Haushaltsjahr
Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Ministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Ministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.