Art. 35 31991L0674
Die gebuchten Bruttobeiträge umfassen alle während des Geschäftsjahres für die Versicherungsverträge fällig gewordenen Beiträge, unabhängig davon, ob sich diese Beiträge ganz oder teilweise auf ein späteres Geschäftsjahr beziehen; dazu gehören insbesondere auch:nach Abzug von Diese Beträge verstehen sich ohne Steuern und steuerähnliche Abgaben, die mit den einzelnen Beiträgen bzw. auf die Gesamtbeiträge erhoben werden.
die noch zu buchenden Beiträge, wenn die Berechnung des Beitrags erst am Jahresende erfolgen kann,
Beitragszuschläge bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Beitragszahlung und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer für Aufwendungen des Unternehmens,
bei Mitversicherung der Anteil des Versicherungsunternehmens am Gesamtbetrag der Beiträge,
fällige Rückversicherungsbeiträge von zedierenden und retrozedierenden Versicherungsunternehmen, einschließlich der Portefeuille-Eintrittsbeiträge,