Erwägungsgrund 16 32017L0541
Der Versuch einer Reise für terroristische Zwecke, zum Ausbilden für terroristische Zwecke und zur Anwerbung für terroristische Zwecke sollte strafbar sein.
Der Versuch einer Reise für terroristische Zwecke, zum Ausbilden für terroristische Zwecke und zur Anwerbung für terroristische Zwecke sollte strafbar sein.