Erwägungsgrund 33 32017L0541
Die Mitgliedstaaten sollten je nach dem einschlägigen Bedarf und den besonderen Gegebenheiten in jedem Mitgliedstaat die Fachkreise — einschließlich der Partner aus der Zivilgesellschaft, die wahrscheinlich mit für eine Radikalisierung anfälligen Personen in Kontakt kommen — unterstützen. Derartige Unterstützungsmaßnahmen können insbesondere Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen umfassen, mit denen sie in die Lage versetzt werden sollen, Anzeichen einer Radikalisierung zu erkennen und dagegen vorzugehen. Derartige Maßnahmen sollten gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, örtlichen Gemeinschaften und anderen Akteuren getroffen werden.