Erwägungsgrund 7 32017L0541
Ferner erfordert der grenzüberschreitende Charakter des Terrorismus eine entschlossene koordinierte Reaktion und Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit und zwischen den zuständigen Ämtern, Agenturen und Einrichtungen der Union — einschließlich Eurojust und Europol — bei der Terrorismusbekämpfung. Zu diesem Zweck sollten die verfügbaren Instrumente und Ressourcen für die Zusammenarbeit, wie etwa gemeinsame Ermittlungsgruppen und von Eurojust unterstützte Koordinierungssitzungen, effizient genutzt werden. Der globale Charakter des Terrorismus erfordert eine internationale Reaktion, die von der Union und ihren Mitgliedstaaten verlangt, die Zusammenarbeit mit einschlägigen Drittstaaten zu verstärken. Es bedarf auch einer entschlossenen koordinierten Reaktion und Zusammenarbeit im Hinblick auf die Sicherstellung und Beschaffung elektronischer Beweismittel.