Erwägungsgrund 18 32017L0541
Gegen natürliche und juristische Personen, die für eine solche Straftat zur Verantwortung gezogen werden können, sollten Strafen und Sanktionen verhängt werden können, die die Schwere dieser Straftaten widerspiegeln.
Gegen natürliche und juristische Personen, die für eine solche Straftat zur Verantwortung gezogen werden können, sollten Strafen und Sanktionen verhängt werden können, die die Schwere dieser Straftaten widerspiegeln.