Erwägungsgrund 32 32017L0541
Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen um die Verhütung und Bekämpfung der zu terroristischen Aktivitäten führenden Radikalisierung fortführen, indem sie Informationen über nationale Präventionsstrategien und die dabei gesammelten Erfahrungen austauschen und diese nationalen Präventionsstrategien umsetzen oder gegebenenfalls aktualisieren, wobei sie aufbauend auf ihren eigenen Erfahrungen ihren eigenen Bedürfnissen, Zielen und Kapazitäten Rechnung tragen. Die Kommission sollte gegebenenfalls die nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Ausarbeitung von Präventionsstrategien unterstützen.