Erwägungsgrund 9 32017L0541
Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sind sehr schwerwiegender Natur, da sie zur Begehung terroristischer Straftaten führen können und Terroristen und terroristische Vereinigungen in die Lage versetzen, ihre kriminellen Aktivitäten weiterzuführen und auszuweiten; daher ist es gerechtfertigt, diese Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen.