Erwägungsgrund 15 32018L0851
Um zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 2008/98/EG beizutragen, sollten die Mitgliedstaaten auf wirtschaftliche Instrumente und sonstige Maßnahmen zurückgreifen, um Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie zu schaffen, wie die in Anhang IVa angegebenen Maßnahmen, wozu unter anderem auch Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme („Pay-as-you-throw“), Regime der erweiterten Herstellerverantwortung, die Ermöglichung von Lebensmittelspenden und Anreize für örtliche Behörden oder andere geeignete Instrumente und Maßnahmen zählen.