Erwägungsgrund 49 32018L0851
Bei der Berechnung, ob die Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling erreicht werden, sollten die Mitgliedstaaten das Recycling von Metallen berücksichtigen können, die im Anschluss an die Verbrennung von Siedlungsabfällen von den Verbrennungsrückständen getrennt werden. Zur einheitlichen Berechnung dieser Daten sollte die Kommission Verfahrensvorschriften für die Qualitätskriterien für recycelte Metalle sowie für die Berechnung, Prüfung und Übermittlung von Daten erlassen.