Erwägungsgrund 27 32018L0851
Die Kommission sollte Leitlinien für die Gestaltung der finanziellen Beiträge erlassen, die Hersteller von Produkten im Rahmen von Regimen der erweiterten Herstellerverantwortung leisten, um die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Förderung des Binnenmarktes zu unterstützen, damit der Binnenmarkt funktionieren kann. Im Interesse eines kohärenten Binnenmarkts sollte die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen können, um zu diesem Zweck harmonisierte Kriterien festzulegen.