Erwägungsgrund 30 32018L0851
Durch die Förderung der Nachhaltigkeit in der Produktion und beim Konsum kann wesentlich zur Abfallvermeidung beigetragen werden. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher im Interesse der Ressourceneffizienz für diesen Beitrag zu sensibilisieren und für eine aktivere Beteiligung zu gewinnen. Im Rahmen der Maßnahmen zur Verringerung des Abfallaufkommens sollten die Mitgliedstaaten auch fortlaufende Kommunikations- und Informationsinitiativen vorsehen, um für die Probleme bezüglich Abfallvermeidung und Vermüllung zu sensibilisieren, und können die Mitgliedstaaten die Nutzung von Pfandsystemen, die Festlegung quantitativer Zielvorgaben sowie gegebenenfalls angemessene wirtschaftliche Anreize für Hersteller vorsehen.