Erwägungsgrund 29 32018L0851
Abfallvermeidung ist der effizienteste Weg, um die Ressourceneffizienz zu verbessern und die Umweltauswirkungen von Abfällen zu verringern. Es ist daher wichtig, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Abfällen treffen und die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen überwachen und bewerten. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen solcher Maßnahmen innovative Herstellungs-, Geschäfts- und Konsummodelle fördern, die bei Materialien und Produkten zu einer Verringerung des Vorhandenseins an gefährlichen Stoffen führt, zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und zur Wiederverwendung beitragen, indem unter anderem Netzwerke für die Wiederverwendung und Reparatur, wie die von gemeinnützigen Unternehmen betriebenen Netzwerke, Pfandsysteme und Nachfüllsysteme eingerichtet und gefördert werden sowie Anreize für die Generalüberholung, Instandsetzung und gegebenenfalls Umfunktionierung von Produkten sowie Sharing-Plattformen geschaffen werden. Für eine einheitliche Messung der allgemeinen Fortschritte bei der Umsetzung von Abfallvermeidungsmaßnahmen sollten gemeinsame Indikatoren und Zielvorgaben festgelegt werden.