Erwägungsgrund 23 32018L0851
Die Behörden spielen bei der Organisation der Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen und der diesbezüglichen Kommunikation mit den Bürgern eine wichtige Rolle. Die im Rahmen der allgemeinen Mindestanforderungen für Regime der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführten Bestimmungen über die finanzielle Verantwortung der Hersteller von Erzeugnissen sollten unbeschadet der Zuständigkeit der Behörden für die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen gelten.