Erwägungsgrund 34 32018L0851
Das Vorgehen gegen die Vermüllung sollte eine gemeinsame Aufgabe der zuständigen Behörden, der Hersteller und der Verbraucher sein. Die Verbraucher sollten — auch durch Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen — angeregt werden, ihr Verhalten zu ändern, und die Hersteller sollten die nachhaltige Verwendung ihrer Produkte fördern und zu einer sachgemäßen Entsorgung ihrer Produkte am Ende der Nutzungsdauer beitragen.