Erwägungsgrund 37 32018L0851
Um die wirksame Umsetzung der Rohstoffinitiative weiter voranzutreiben, sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit sowie der Vorteile für Umwelt und Gesundheit auch Maßnahmen ergreifen, um Abfälle, die erhebliche Mengen kritischer Rohstoffe enthalten, auf die bestmögliche Weise zu bewirtschaften. Ferner sollten sie in ihre Abfallbewirtschaftungspläne auf die nationalen Gegebenheiten zugeschnittene Maßnahmen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Abfällen aufnehmen, die erhebliche Mengen solcher Rohstoffe enthalten. Die Maßnahmen sind in die Abfallbewirtschaftungspläne einzubeziehen, sobald diese nach Inkrafttreten dieser Richtlinie zum ersten Mal aktualisiert werden. Die Kommission sollte Informationen über die maßgeblichen Produktgruppen und Abfallströme auf Unionsebene bereitstellen. Die Bereitstellung von diesen Informationen hindert die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, Maßnahmen für andere, für ihre nationale Wirtschaft als wichtig erachtete Rohstoffe zu treffen.