Art. 25a 32008R0889
Geltungsbereich
Dieses Kapitel enthält ausführliche Produktionsvorschriften für die Fische, Krebstiere, Stachelhäuter und Weichtiere in Anhang XIIIa.Es gilt mutatis mutandis auch für Zooplankton, Kleinkrebse, Rädertierchen, Würmer und andere aquatische Futtertiere.