Erwägungsgrund 12 BMR
Alle Kontributoren von Eingabedaten zu Referenzwerten können Ermessen ausüben und potenziell Interessenkonflikten unterliegen und laufen so Gefahr, die Quelle von Manipulation zu sein. Das Beitragen zu einem Referenzwert ist eine freiwillige Tätigkeit. Verlangt eine Initiative von Kontributoren, dass sie ihr Geschäftsmodell signifikant verändern, stellen diese ihre Beiträge möglicherweise ein. Bei Unternehmen, die bereits der Regulierung und Aufsicht unterliegen, dürfte es jedoch nicht zu erheblichen Kosten oder unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand führen, wenn gute Unternehmensführungs- und Kontrollsysteme vorgeschrieben werden. Deshalb sieht diese Verordnung bestimmte Verpflichtungen für beaufsichtigte Kontributoren vor. Wird ein Referenzwert auf der Grundlage von Daten bestimmt, die ohne weiteres zugänglich sind, sollte die Quelle solcher Daten nicht als Kontributor gelten.