Erwägungsgrund 68 BMR
Außerdem sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und in Einklang mit Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 von der ESMA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards zu erlassen, mit denen Muster für die Konformitätserklärungen sowie Verfahren und Form des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA festgelegt werden.