Erwägungsgrund 9 BMR
Entscheidender Bestimmungsfaktor des Anwendungsbereichs dieser Verordnung sollte sein, ob der berechnete Referenzwert den Wert eines Finanzinstruments oder Finanzkontrakts bestimmt oder die Wertentwicklung eines Investmentfonds misst. Daher sollte der Anwendungsbereich nicht von der Art der Eingabedaten abhängen. Referenzwerte, die aus wirtschaftlichen Eingabedaten, wie Aktienkursen, und aus nichtwirtschaftlichen Zahlen oder Werten, wie Wetterdaten, berechnet werden, sollten deshalb einbezogen werden. Der Rahmen, den diese Verordnung herstellt, sollte auch dem Umstand, dass es sehr viele Referenzwerte gibt, und den unterschiedlichen Auswirkungen Rechnung tragen, die sie auf die Finanzstabilität und die Realwirtschaft haben. Diese Verordnung sollte auch eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Antwort auf die Risiken geben, die die verschiedenen Referenzwerte mit sich bringen. Diese Verordnung sollte daher für alle Referenzwerte gelten, die für die Preisbildung von Finanzinstrumenten verwendet werden, die an geregelten Handelsplätzen notieren oder gehandelt werden.