Erwägungsgrund 49 BMR
Unter Umständen kann es vorkommen, dass eine Person einen Index bereitstellt, ohne zu wissen, dass dieser Index als Referenz für ein Finanzinstrument, einen Finanzkontrakt oder einen Investmentfonds verwendet wird. Dies gilt insbesondere, wenn Nutzer und Administratoren des Referenzwerts in unterschiedlichen Mitgliedstaaten angesiedelt sind. Darum ist es notwendig, den Grad an Transparenz bezüglich des im Einzelfall verwendeten Referenzwerts zu erhöhen. Diese Transparenz kann durch Verbesserungen am Inhalt der Prospekte oder der wichtigsten Informationsunterlagen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Union erforderlich sind, sowie durch Verbesserungen am Inhalt der Meldungen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich sind, erreicht werden.