Erwägungsgrund 40 BMR
Da es eine Vielzahl unterschiedlicher Arten und Größen von Referenzwerten gibt, ist es wichtig, in diese Verordnung ein Element der Verhältnismäßigkeit einzufügen und zu vermeiden, den Administratoren von Referenzwerten, deren Einstellung für das Finanzsystem als Ganzes eine geringere Bedrohung darstellt, übermäßige Verwaltungslasten aufzuerlegen. Deshalb sollten zusätzlich zum System kritischer Referenzwerte zwei unterschiedliche Systeme eingeführt werden: eines für signifikante Referenzwerte und eines für nicht signifikante Referenzwerte.